15.10.2008

Hamburg - Vermeintlich harmlose Homepage-Adressen wie "der-zahnarzt-kampen.de" oder "allgemeinmedizin-bielefeld.de" sind aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Soweit darin eine Alleinstellungsbehauptung gesehen werden kann, gelten sie als irreführend und damit unlauter. Darauf hat die Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars, Kanzlei Tayor Wessing, Hamburg, auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag hingewiesen.
Gleiche Risiken bestehen bei der Nutzung der Begriffe "Institut" und
"Zentrum", wenn es sich nur um eine kleine Praxis ohne ein
fachübergreifendes medizinisches Angebot handelt. Ausnahme: Die im
Internet vorgestellte Praxis ist in eine Forschungseinrichtung
integriert.
Quelle: Stiftung Gesundheit, 23.09.2008
Anmerkung von Praxisdesign: Domains mit Ortname sind nicht grundsätzlich unzulässig. Wir haben eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt in Auftrag gegeben, die unsere Kunden kostenlos bei uns abrufen können.