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Webadresse mit Ortsnamen für Ärzte möglicherweise verboten

News-Details

15.10.2008

Webadresse mit Ortsnamen für Arzt-Homepages möglicherweise verboten

Webadresse mit Ortsnamen für Arzt-Homepages möglicherweise verboten

Hamburg - Vermeintlich harmlose Homepage-Adressen wie "der-zahnarzt-kampen.de" oder "allgemeinmedizin-bielefeld.de" sind aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Soweit darin eine Alleinstellungsbehauptung gesehen werden kann, gelten sie als irreführend und damit unlauter. Darauf hat die Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars, Kanzlei Tayor Wessing, Hamburg, auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag hingewiesen.


Gleiche Risiken bestehen bei der Nutzung der Begriffe "Institut" und "Zentrum", wenn es sich nur um eine kleine Praxis ohne ein fachübergreifendes medizinisches Angebot handelt. Ausnahme: Die im Internet vorgestellte Praxis ist in eine Forschungseinrichtung integriert.

Quelle: Stiftung Gesundheit, 23.09.2008

Anmerkung von Praxisdesign: Domains mit Ortname sind nicht grundsätzlich unzulässig. Wir haben eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt in Auftrag gegeben, die unsere Kunden kostenlos bei uns abrufen können.