Anpassung erforderlich an die neue Gesetzeslage:
„Cookie-Urteil“ des EU-GH vom 01.10.2019
Kurzfassung
Sofern wir Ihre Website erstellt haben, erhalten Sie Ende Januar 2020 wichtige Post von uns! Das neue Cookie-Urteil des europ. Gerichtshofs zwingt Sie, entweder auf die Statistik zu verzichten, oder einen Cookie-Blocker vorzuschalten. Der bisherige Cookie-Hinweis genügt (mit Statistik) nicht mehr.
- Lösung A: Wer kein Statistiktracking braucht:
→ Statistik ausbauen, Daten + Konto löschen, Block vor Anfahrtskarte einsetzen, bisheriger Cookie-Hinweis ist weiterhin rechtskonform. - Lösung B: Für alle, die nachfolgendes weiterhin benötigen: Statistiktracking, YouTube-Videos, Google-Analytics oder Tag-Manager, andere Tools, die Cookies setzen.
→ Umfangreichen Cookie-Blocker nachrüsten, überall davor schalten, Block vor Anfahrtskarte einsetzen.
Bitte beauftragen Sie die Nachrüstung im eigenen Interesse. Wir werden die Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs abarbeiten, was aber bei über 200 Websites leider bis gut in die 2. Jahreshälfte dauern kann.
Ausführliche Hintergrundinfos
Das „Cookie-Urteil“ hat uns seit Oktober 2019 einige schlaflose Nächte gekostet. In den letzten drei Monaten waren wir laufend mit Anwalt Herrn Otto aus Berlin in Kontakt. Wir wollten aber nicht im Oktober gleich voreilige Schritte gehen. Wir haben inzwischen umfassend recherchiert und diverse Gespräche geführt, um wie immer eine bestmögliche Lösung für unsere Kunden zu finden. Wir haben zwei verschiedene Lösungen für Sie entwickelt.
Brandaktuelle aktuelle Einschätzung 02/2020
Gerade kommt eine hochaktuelle Meldung vom 01.02.2020 in mein Postfach. Wer mehr über die rechtlichen Hintergründe lesen will, sollte sich diesen Artikel zur Einschätzung des EU-GH Cookie-Urteils der Rechtanwaltskanzlei WBS von RA Christian Solmecke ansehen.
Was ändert sich für Websiteinhaber durch das neue Urteil?
Bisher genügte es, einen Hinweis anzuzeigen, dass Daten über den Nutzer erfasst werden und diese in der Datenschutzerklärung aufzulisten. Jetzt muss ein „Blocker“ installiert werden, der solange verhindert, dass irgendwelche Daten (= Cookies, z.B. Statistik) gespeichert werden, bis der Nutzer ausdrücklich zustimmt. Es ist nicht mehr zulässig, personen¬bezogene Daten an Dritte (z.B. Google) zu übermitteln, wenn der Benutzer nicht einwilligt.
Was sind Cookies überhaupt?
Cookies sind Daten, die im Browser gespeichert werden. Diese unterteilt man in „rein technisch notwendige“ und sonstige Cookies. Die Speicherung technisch nötiger Cookies ist auch weiterhin zulässig. Cookies werden benötigt, um Parameter zu speichern, eine Nutzerstatistik zu führen oder z.B. YouTube-Videos auf der Seite ablaufen zu lassen usw.
Was darf man noch speichern oder mitprotokollieren?
Will man sonstige Cookies speichern (z.B. für eine Nutzerstatistik = Tracking, wie viele Besucher die Website hat, welche Seiten besucht werden usw.), bedarf das nun der vorherigen Einwilligung des Nutzers.
- Cookies dürfen erst nach der Zustimmung des Nutzers gespeichert werden
(Ausnahme: rein technisch notwendige). - Felder zur Zustimmung dürfen nicht „vorausgewählt sein“, der Nutzer muss selbst aktiv zustimmen
(nur „Opt-In“ – kein „Opt-Out“). - Klickt man auf den Button „Alle Cookies akzeptieren“, werden „allen“ Cookie-Kategorien angehakt und akzeptiert.
- Der Button „Nur ausgewählte Cookies akzeptieren“ akzeptiert nur die ausgewählten.
Macht eine statistische Auswertung dann überhaupt noch Sinn?
Bei nahezu allen Kunden haben wir bei der Ersteinrichtung der Website das Statistiktool Matomo (früher bekannt als Piwik) installiert. Damit konnte man bis vor rund zwei Jahren sehen, mit welchen Suchbegriffen Ihre Website bei Google gefunden wurde. Dies wird heute nur noch bei weniger als 1% der Suchenden übergeben und ist „wertlos“.
Man kann aber noch sehen, wie oft die Website besucht wurde (Anzahl Benutzer) und welche Unterseiten wie lange mit welchen Endgeräten (Handy, Tablet, PC, welcher Browser usw.) angesehen wurden.
Aber: Wenn der Benutzer nun ganz leicht aktiv verhindern kann, dass er statistisch überwacht wird, sind diese Zahlen in der Zukunft nicht mehr aussagefähig (weil ich z.B. nur 100 Besucher sehe, aber nicht mehr, dass vielleicht 500 weitere nicht protokolliert werden wollten).
Sie können also überlegen, ob Sie auf die Statistik verzichten können – denn über 90% unserer Kunden haben die Statistik noch nie angesehen. Dann löschen wir das Tracking und das Statistik-Konto samt den bisherigen Daten. Sofern Sie keine weiteren Tools (wie YouTube Videos, Google Analytics / Tag Manager) einsetzen, benutzt Ihr Contenido nur noch technisch notwendige Cookies und für die reicht unser bisher integrierter Cookie-Hinweis
→ Lösung A. Ein eingebundenes Jameda-Siegel setzt bisher KEINE Cookies und ist also noch unschädlich.
Was ist mit dem Aufruf einer Google Map-Anfahrtskarte?
Beim Aufruf einer Google Map werden zwar keine Cookies gesetzt, aber personenbezogene Daten an Google übertragen. Die verschiedenen Datenschutz-Aufsichtsbehörden laufen hier schon reihenweise Amok. Dies fällt zwar nicht in das Cookie-Urteil – unserer Meinung nach wird es aber nicht mehr lange dauern, bis auch das Laden einer Anfahrtskarte erst nach einer Zustimmung erlaubt ist. Daher haben wir (der Zeit wahrscheinlich voraus) einen Kartenblocker entwickelt, der vor das Laden der Karte auch eine „Einwilligung“ setzt. Dieser ist zwar (noch) nicht vorgeschrieben, aber wir halten es für sinnvoll, ihn bereits jetzt zu integrieren.
Was ist, wenn ich andere Tools benutze, Videos eingebunden habe usw.?
Wenn Sie diese Cookies setzen und Sie sie behalten möchten, oder auf die Statistik weiterhin Wert legen, kommen Sie um
→ Lösung B nicht herum.
![CMS_IMGTITLE[2150]](https://www.praxisdesign.de/cms/upload/aktuelles/newsletter/2020-01/01-wichtige-post.png)