Gekipptes Privacy-Shield macht umfassende Änderungen an Ihrer Datenschutz-Erklärung nötig!
Die Nutzung von amerikanischen Webdiensten ist nicht mehr ohne Nutzer-Zustimmung möglich
Datenschutz und kein Ende: Im August 2020 wurde das „EU-US-Privacy-Shield“-Abkommen gekippt. Danach durfte man in der Vergangenheit auf Websites Daten an US-Unternehmen weitergeben – jetzt nicht mehr!
Da das Datenschutzniveau in den U.S.A. bei weitem niedriger ist als in Europa, ist eine Datenweitergabe in die Vereinigten Staaten nicht mehr ohne ausdrückliche Nutzer-Zustimmung möglich.
Hintergrundinfos finden Sie im folgenden Artikel:
Das Urteil zum EU-US-Privacy-Shield und seine Auswirkungen auf Internetseiten und Cookie-Banner
Wer unsere Impressum-Pflege gebucht hat, kann sich entspannt zurücklegen – wir haben die Datenschutzklauseln vor vier Wochen umfassend angepasst. Außerdem haben wir schon vorausschauend vor Google Maps-Karten einen „Blocker“ eingebaut, der Ihnen jetzt zugute kommt.
Wer Google Analytics als Statistik oder YouTube-Videos auf seiner Seite einsetzt, sollte auf uns zukommen. Falls Sie noch keinen Cookie-Bot als Cookie-Blocker benutzen, sollten wir diesen nachrüsten.