Neue Impressumsangaben für Bayerische Zahnärzte erforderlich
Bayerische Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren!
Abmahnrisiko, wenn Neuregelungen und Links nicht ins Impressum
aufgenommen werden
Hinweis: Wenn Ihre Website von Praxisdesign Dr. Peiler erstellt wurde, können sich entspannt zurücklehnen - wir haben Sie bereits kontaktiert und Ihre Website bereits automatisch auf den neuesten Stand gebracht und Ihr Impressum bereits aktualisiert (außer Sie haben dem widersprochen).
Zahnärzte, die eine Website betreiben, sind an §5 des Telemediengesetzes gebunden. Danach müssen bestimmte Pflichtangaben im Impressum der Praxishomepage angegeben werden. Andernfalls droht das Risiko einer teuren und unangenehmen Abmahnung. Aufgrund gesetzlicher Neuerungen müssen die meisten Praxen in Bayern daher jetzt ihr Impressum aktualisieren.
A) Neue Zuständigkeiten der Bezirksregierung in Bayern
Seit Anfang 2015 gibt es in Bayern eine gesetzliche Neuregelung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständigen Bezirksregierung. Diese wurde Ende April bekannt und durch die BLZK veröffentlicht. Bisher war für jeden Regierungsbezirk die jeweilige Bezirksregierung zuständig.
Seit 01. Januar 2015 sind
nur noch die Regierung von Oberbayern und die Regierung von
Unterfranken zuständig.
Wer also in den Regierungsbezirken Oberbayern,
Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben zahnärztlich tätig ist, muss im
elektronischen Impressum der Praxis-Website die Regierung von Oberbayern als
zuständige Approbationsbehörde angeben, wer in den Regierungsbezirken Ober-,
Mittel- oder Unterfranken eine Zahnarztpraxis betreibt, die Regierung von
Unterfranken.
In Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden:
Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständige Bezirksregierung
- Regierung von Oberbayern (verlinken auf http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/)
Maximilianstraße 39, 80538 München
In Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken sollte folgender Text ins Impressum aufgenommen werden:
Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich) / zuständige Bezirksregierung
- Regierung von Unterfranken (verlinken auf http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/)
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
Quelle: BLZK-Nachrichten
B) Neue Homepage der BLZK erfordert neue Verlinkungen
Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat vor kurzem ihren Internetauftritt aktualisiert. Vorübergehend sind die bisherigen Seiten noch abrufbar, werden aber demnächst abgeschaltet.
Da im Impressum auch verschiedene Dokumente des geltenden Berufsrechts verlinkt werden müssen, sollten Sie auf Ihrer Impressumsseite jetzt diese Links ebenfalls aktualisieren. Die aktuellen Links sind auf der neuen BLZK-Homepage unter rechtliche Regelungen einsehbar.
Anzugeben und zu verlinken sind folgende Dokumente:
Geltendes Berufsrecht:
- Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte
(verlinken auf http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/berufsordnung.pdf//berufsordnung.pdf ) -
(verlinken auf http://www.gesetze-im-internet.de/zhg/ ) - Heilberufe-Kammergesetz
(verlinken auf http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=90C4BE1D345A03DCF75138F8C9E8271A.jp24?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-HKGBY2002rahmen ) - Gebührenordnung für Zahnärzte / GOZ
(verlinken auf http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/BJNR023160987.html )
Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt BZB Januar/Februar 2015 - Seite 44